Verkehrswertgutachten sind sowohl für Eigentümer und Investoren als auch für Versicherungen und Behörden von entscheidender Bedeutung. Wir erstellen qualifizierte und individuelle Gutachten nach aktuellen Standards, unparteilich und unabhängig, für Sie als Privatperson oder Investor, als gewerblicher oder institutioneller Auftraggeber und für Gerichte:
Der Verkehrswert (Marktwert) ist gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) als der Preis definiert, der zum Wertermittlungsstichtag „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.
Ziel der Verkehrswertermittlung ist es, einen marktkonformen Wert des Grundstücks (d. h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis zum Wertermittlungsstichtag) zu bestimmen.
Der Verkehrswert basiert auf festgelegten Verfahrensgrundsätzen und objektiven Standards. Der tatsächliche Verkaufs- oder Kaufpreis ist von subjektiven Vorstellungen der Vertragsparteien beeinflusst und wird zwischen Käufer und Verkäufer individuell ausgehandelt. Dieser Preis kann über dem Verkehrswert liegen oder auch den Wert unterschreiten.
Dipl.-Ing. Andrea Tschersich
Verbandssachverständige BDGS für die Wertermittlung von Grundstücken
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