Gutachten

Lage, Größe, Alter, Zustand – um diese Kriterien geht es, wenn der Verkehrswert einer Immobilie zu bestimmen ist. Außerdem spielen weitere Faktoren eine entscheidende Rolle, wie beispielsweise die rechtlichen Gegebenheiten und die aktuelle Marktlage. Ziel ist es, einen angemessenen Wert zu ermitteln. Daher kommt es bei einem Verkehrswertgutachten insbesondere darauf an, die rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften sowie die Lage des Grundstücks individuell zu erfassen und zu berücksichtigen.

Um diese und weitere Aspekte kümmern wir uns bei der Wertermittlung für Ihre Immobilie.

Zu den Grundlagen eines Verkehrswertgutachtens gehören insbesondere:

  • die Lagemerkmale (z. B. Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, Wohn- und Geschäftslage, Umwelteinflüsse)
  • das örtliche Bau- und Planungsrecht (z. B. Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, Satzungen)
  • Baugenehmigungen
  • die zulässige und wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks
  • die tatsächlichen Ertragsverhältnisse
  • Rechte und Belastungen (z. B. Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, wohnungs- und mietrechtliche Bindungen)
  • die aktuelle Marktlage
  • die persönliche Besichtigung der Gebäude und des Grundstücks

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Aspekte prüfen wir für Sie die betreffende Immobilie eingehend. Bei der persönlichen Besichtigung stellen wir zudem die weiteren Merkmale vom Grundstück und Gebäude, wie zum Beispiel die Ausstattung, den energetischen Zustand und den Instandhaltungs- und Modernisierungszustand fest.

Gutachtenaufbau

Im ersten Teil des Gutachtens werden die Grundstücksmerkmale wie Lage, Gestalt und rechtliche Gegebenheiten, die Gebäude und Außenanlagen sowie die Besonderheiten am Gebäude und Grundstück ausführlich beschrieben. 

Zu den Besonderheiten zählen zum Beispiel

  • besondere Ertragsverhältnisse (abweichende marktübliche Miete)
  • Abweichungen vom normalen baulichen Zustand (überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, mögliche Instandhaltungsaufwendungen oder Baumängel/Bauschäden)
  • erheblich vom Üblichen abweichende Bauteile, Einrichtungen, bauliche und sonstige Außenanlagen
  • Grundstücke, bei denen Teilflächen selbstständig verwertbar sind
  • Freilegungskosten
  • Bodenverunreinigungen
  • grundstücksbezogene Rechte und Lasten

Im zweiten Teil des Gutachtens werden die Wertermittlungsverfahren erläutert und der Werteinfluss der festgestellten Merkmale, Eigenschaften und Besonderheiten des Grundstücks nachvollziehbar beschrieben und beurteilt. Anschließend werden die herangezogenen Wertermittlungsverfahren dargestellt und der Verkehrswert ausgewiesen.

Die Wertermittlungsverfahren

Um den Verkehrswert eines Grundstücks zu ermitteln, werden in Deutschland drei Verfahren angewendet. Welches der drei Verfahren herangezogen wird, ist insbesondere abhängig von der Objektart und der üblichen Nutzung des Grundstücks.

Das Vergleichswertverfahren

Das Verfahren basiert auf Vergleichskaufpreisen oder Vergleichsfaktoren, die für vergleichbare Immobilien oder Grundstücke erzielt wurden. Das Vergleichswertverfahren wird insbesondere für die Bewertung von Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken angewendet.

Das Vergleichswertverfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung
§ 15 ImmoWertV  und in der Vergleichswertrichtlinie VW-RL  beschrieben.

Vergleichskaufpreise können für das Verfahren herangezogen werden, wenn eine ausreichende Anzahl realisierter Kaufpreise von vergleichbaren Grundstücken aus mit dem Bewertungsgrundstück vergleichbaren Lagen vorliegen. Die wertbeeinflussenden Merkmale der Vergleichsgrundstücke sind ebenfalls bekannt und stimmen mit dem Bewertungsobjekt hinreichend überein.

Vergleichsfaktoren sind z. B. Quadratmeterpreise für Eigentumswohnungen. Sie können für das Verfahren herangezogen werden, wenn sie vom Gutachterausschuss aus dem örtlichen Grundstücksmarkt abgeleitet und in ihren wertbeeinflussenden Merkmalen hinreichend definiert wurden.

mehr lesen

Das Ertragswertverfahren

Der Verkehrswert wird bei diesem Verfahren auf Grundlage der zu erzielenden Erträge aus Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks ermittelt. Das Ertragswertverfahren sollte für Grundstücke angewendet werden, bei denen Renditegesichtspunkte im Vordergrund stehen.

Das Ertragswertverfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung §§ 17-20 ImmoWertV und in der Ertragswertrichtlinie EW-RL  beschrieben.

Das Verfahren basiert auf der Ermittlung des Ertragswerts der baulichen Anlagen (Gebäude) und des Bodenwerts. Der Bodenwert wird dabei getrennt vom Ertragswert der baulichen Anlagen wie für ein unbebautes Grundstück ermittelt.

Der Ertragswert der baulichen Anlagen ergibt sich aus den marktüblich erzielbaren Einnahmen, die abzüglich der Bewirtschaftungskosten über die Restnutzungsdauer der Gebäude kapitalisiert werden. Der Kapitalisierungsfaktor ist abhängig vom objektspezifischen Liegenschaftszinssatz und der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen. Der Liegenschaftszinssatz wird für die jeweilige Gebäudeart aus dem örtlichen Grundstücksmarkt abgeleitet. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ist abhängig vom Zustand und vom Modernisierungsgrad der Gebäude.

mehr lesen

Das Sachwertverfahren

Der Verkehrswert wird bei diesem Verfahren auf Grundlage des Sachwerts der Gebäude und Außenanlagen ermittelt. Das Sachwertverfahren sollte für Grundstücke angewendet werden, die vorrangig für eine Eigennutzung ohne Renditeabsichten vorgesehen sind.

Das Sachwertverfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung §§ 21-23 ImmoWertV und in der Sachwertrichtlinie SW-RL beschrieben.

Das Verfahren basiert auf der Ermittlung des Sachwerts der baulichen Anlagen (Gebäude) sowie der Außenanlagen und des Bodenwerts. Der Bodenwert wird dabei getrennt vom Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen wie für ein unbebautes Grundstück ermittelt.

Der Sachwert der baulichen Anlagen ist abhängig von der Gebäudeart und dem Gebäudestandard. Er ergibt sich aus den jeweils zugehörigen gewöhnlichen Herstellungskosten (Normalherstellungskosten). Der Wert der Außenanlagen wird nach Erfahrungssätzen oder pauschal angesetzt. Abschließend wird geprüft, ob der Sachwert auf dem örtlichen Grundstücksmarkt realisiert werden kann. Je nach Marktlage wird eine entsprechende Marktanpassung vorgenommen.

mehr lesen

Besondere Grundstücksmerkmale

Am Ende der einzelnen Verfahren werden zusätzlich alle besonderen Grundstücksmerkmale, die vom Üblichen abweichen und denen ein gesonderter Werteinfluss zuzuordnen ist, ausgewiesen und wertmäßig berücksichtigt.

Dipl.-Ing. Andrea Tschersich
Verbands­sachverständige BDGS für die
Wertermittlung von Grundstücken

Ebertplatz 12
50668 Köln